Ministerium

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schulgemeinde,
mit diesem Brief möchte ich Ihnen Hinweise zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine sowie zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie in den Schulen zukommen lassen.
Die bedrückenden Nachrichten über den Krieg in der Ukraine beeinflussen neben der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie unser alltägliches Leben sehr. Wir alle wünschen uns Frieden. Unsere Gedanken sind bei allen Menschen, die unter den katastrophalen Auswirkungen des Krieges leiden. Ich verurteile die Gewalt und Aggression von Russlands Präsident Putin gegenüber einer souveränen Ukraine. Der Krieg zwingt viele Familien aus der Ukraine, aus ihrer Heimat zu fliehen. Wir müssen uns – während der andauernden Pandemie – wieder auf einen Flüchtlingsstrom einstellen. Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche im Rahmen der verfügbaren personellen und räumlichen Kapazitäten möglichst schnell mit speziellen Angeboten in unseren Schulen aufzunehmen. Wichtige Informationen enthält auch das Informationsblatt „Erfolgreich Deutsch lernen“. Dort ist das schulische Gesamtsprachförderkonzept mit seinen unterschiedlichen Bausteinen zur Deutschförderung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache vom Jahr vor der Einschulung bis zur Deutschförderung in der dualen Ausbildung dargestellt. Sie finden diese Informationen ebenfalls auf unserer Internetseite unterhttps://kultusministerium.hessen.de/infomaterial/Erfolgreich-Deutsch-lernen. Aktuell wird dies in ukrainische sowie in russische Sprache übersetzt.
Lassen Sie mich nun auf die Corona-Pandemie zurückkommen. Wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, wird derzeit heftig innerhalb der Regierungskoalition in Berlin diskutiert, welche Maßnahmen ab dem 20. März 2022 gelten sollen. Alle Maßnahmen, die auch auf Landesebene für die Schulen getroffen werden, beruhen letztlich auf dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung früher entschieden hätte, wie es ab dem 20. März 2022 weitergehen soll, damit wir uns darauf einstellen können. Leider ist noch nicht sicher, welche Regelungen im Bundestag am 18. März 2022 beschlossen werden. Gemeinsam mit den Kultusministerinnen und Kultusministern aller Länder setze ich mich dafür ein, in den kommenden Wochen weitere Lockerungen im Schulbereich zu erreichen und zu mehr Normalität zurückzukehren. Dabei bleiben wir besonnen und behalten die weitere Entwicklung der Lage im Blick.
Es liegt mir am Herzen, dass wir Sie, die Schülerinnen und Schüler, die Eltern sowie unsere Schulleiterinnen und Schulleiter und unsere Lehrkräfte so frühzeitig wie möglich über Veränderungen im Schulbetrieb informieren und Änderungen von heute auf morgen vermieden werden. Deshalb und mit Blick auf die aktuelle pandemische Lage werden wir die vom Bund voraussichtlich gewährte Übergangszeit ausschöpfen und zum 21. März 2022 keine kurzfristigen Änderungen im Schul- und Unterrichtsbetrieb vornehmen. Es bleibt damit auch in der nächsten und in der übernächsten Woche dabei, dass am Sitzplatz keine Maske getragen werden muss; die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zur Einnahme des Platzes bleibt weiterhin bestehen. Wir halten zunächst auch an den dreimal wöchentlichen Testungen für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler fest. Wir passen den Testrhythmus für nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte an den von nicht geimpften und nicht genesenen Schülerinnen und Schülern an. Deshalb gilt ab Montag, dem 21. März 2022, eine Testpflicht im Testrhythmus von drei Testungen pro Woche. Darüber hinaus können Lehrkräfte sich selbstverständlich auch weiterhin freiwillig testen.
In der kommenden Woche werde ich Ihnen, nachdem der Bundesgesetzgeber Klarheit geschaffen haben wird, weitere Informationen zukommen lassen, wie wir uns die Regelungen an den Schulen ab dem 4. April 2022 und nach den Osterferien genau vorstellen. Mein Ziel ist es, wenn es infektiologisch vertretbar ist und es der bundesgesetzliche Rahmen hergibt, zur vollständigen Aufhebung der Maskenpflicht zu kommen sowie nach einer Präventionswoche im Anschluss an die Osterferien zu Änderungen auch bei den Tests. Außerdem werden wir den Hygieneplan anpassen. Der dann aktualisierte Hygieneplan 10.0 soll weitere Erleichterungen schaffen, beispielsweise bei den Abstandsregeln und mit mehr Freiheiten in den Fächern Sport und Musik.
Wir alle haben in den letzten Monaten kräftezehrend unser Bestmögliches gegeben, um die unterschiedlichsten Herausforderungen besonnen zu bewältigen. Lassen Sie uns auch in den kommenden Wochen und Monaten im Geiste des Zusammenhalts und der Solidarität den vor uns liegenden Weg gemeinsam meistern. Für Ihr engagiertes Handeln im Interesse unserer Schulgemeinden bedanke ich mich von Herzen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz