Regel- und Ordnungskonzept

Leitbild und Erziehungsziele

Wir Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer und alle

Beschäftigten wollen ein gutes, sicheres und respektvolles Miteinander. Gemeinsam

üben wir Demokratie, Kritikfähigkeit, Toleranz und friedfertige Konfliktlösung.

Wir übernehmen Verantwortung für unser Schulleben, verhalten uns ehrlich und

rücksichtsvoll und bemühen uns um ein aktives Arbeits- und Leistungsverhalten.

Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich alle Beteiligten wohlfühlen und erfolgreich

lehren und lernen können. Gemeinsame Regeln schaffen Orientierung, schützen den

Einzelnen und stärken die Gemeinschaft.

1. Umgang miteinander

Ein respektvoller und wertschätzender Umgang ist Grundlage unseres

Zusammenlebens:

• Wir verhalten uns höflich, rücksichtsvoll und sind hilfsbereit.

• Die Lernenden übernehmen Verantwortung für ihr Handeln und das

Schulleben und arbeiten aktiv sowie zielorientiert an ihrem Lernerfolg.

• Ehrlichkeit, Toleranz und gegenseitige Unterstützung sind selbstverständlich.

• Konflikte werden gewaltfrei gelöst.

• Niemand wird körperlich oder verbal verletzt.

• Respektlosigkeit, Diskriminierung und Gewalt werden nicht geduldet.

• Wir kennen unsere Rechte, akzeptieren aber auch unsere Pflichten.

2. Elektronische Medien

Der Umgang mit digitalen Geräten ist klar geregelt:

• Handys, internetfähige Uhren (Smartwatches), Tablets und andere

elektronische Geräte von Schülerinnen und Schülern sind auf dem gesamten

Schulgelände ausgeschaltet (auch nicht auf Flugmodus gestellt) und nicht

sichtbar.

• Die Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft zu

unterrichtlichen Zwecken gestattet.

• Eine Ausnahmeregelung gilt für die Jahrgänge 9 und 10, die das Handy und

ihr Tablet auf der Mensaterrasse nutzen dürfen. In der Mittagspause können

Tablets zu schulischen Zwecken genutzt werden.

• Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände verboten.

• Geräte werden nicht in der Schule aufgeladen.Konsequenzen bei Verstößen:

• Einzug des Geräts und Ausgabe ab 14 Uhr.

• Bei wiederholten Verstößen: Ausgabe nur an Erziehungsberechtigte, ggf.

weitere Maßnahmen.

3. Ordnung und Sauberkeit

Alle tragen Verantwortung für eine saubere und gepflegte Schule:

• Räume, Flure, Toiletten und Außengelände werden sauber gehalten. Spucken

ist verboten.

• Müll wird getrennt und ordnungsgemäß entsorgt.

• Beschädigungen und Verschmutzungen werden vermieden.

• Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und werden in den Pausen von den

Aufsichten kontrolliert.

• Angemessene Kleidung wird getragen.

4. Raumregelungen

• Alle, die im Neubau Unterricht haben, warten auf dem Schulhof auf die

Lehrkraft.

• Fachräume werden nur unter Aufsicht betreten. Die Lernenden bleiben in

Fachräumen nicht allein ohne Aufsicht der Lehrkraft.

• In Fachräumen darf nicht getrunken, gegessen und kein Kaugummi gekaut

werden.

• Mit dem Schuleigentum, dem Material anderer Klassen sowie dem von

Lehrkräften wird respektvoll umgegangen.

• In den Räumen wird der Müll getrennt.

• Mobiliar und Materialien verbleiben in den Räumen.

• Die Räume werden sauber und ordentlich hinterlassen. Die Tafel/ das

Whiteboard ist gereinigt, die Beleuchtung ist ausgeschaltet.

• Nach der letzten Stunde im Raum werden alle Stühle hochgestellt, gefegt und

die Fenster geschlossen. Der Müll wird geleert.

• Alle Räume werden nach dem Verlassen abgeschlossen.

Das Kollegium achtet gemeinsam auf die Einhaltung der Regeln, die Schulleitung

kontrolliert diese stichprobenartig.

5. Verhalten im Unterricht

Ein störungsfreier Unterricht ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen:

• Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.

• Es gibt keine Fünf-Minuten-Pausen während des Unterrichts.

• Lernende arbeiten aktiv mit und stören nicht.

• Essen (auch Kaugummi) ist während des Unterrichts nicht erlaubt.

• Getränke werden verantwortungsvoll genutzt.

• Materialien und Schuleigentum werden sorgfältig behandelt.

• Außerhalb des Unterrichts oder in der Mittagspause halten sich die Lernenden

auf dem Hof oder der Halle auf.

6. Sportunterricht

• Die Sammelstellen vor dem Sportunterricht sind immer auf dem Schulhof/ dem

Laubengang. Treffpunkte an der Sporthalle Harleshausen und Sporthalle

Wilhelmshöhe sind direkt vor der Sporthalle, das Gelände der angrenzenden

Schulen darf nicht betreten werden. Alle Regeln dieser Schulordnung gelten

auch an den auswärtigen Sportstätten.

• Sportstätten und Geräte werden sachgerecht und pfleglich genutzt.

• Die Wege zur Sporthalle Wilhelmshöhe erfolgen zu Fuß.

Der gemeinsame Transfer zwischen Sporthalle Harleshausen bzw. Auebad

und Schule erfolgt per Schulbus. Die individuelle An- und Abfahrt zu/ von den

Sportstätten während des Schultags als Unterrichtsweg oder die An- und

Abfahrt zu/ von den Sportstätten zum Unterrichtsbeginn und nach

Unterrichtsende als allgemeiner Schulweg obliegen der Verantwortung der

Eltern.

7. Krankmeldungen/ Entschuldigungen

• Entschuldigungen müssen innerhalb von drei Tagen abgegeben und von der

Klassenlehrkraft aufbewahrt werden.

• Kranke Schüler und Schülerinnen werden nur nach Rücksprache der

unterrichtenden Lehrkraft (Telefonat) mit den Eltern entlassen.

8. Pausenregelung

Die Pausen dienen der Erholung und Sicherheit:

• In den Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler aus den Räumen hinaus

in die Halle, auf den Schulhof oder den Innenhof (zutrittsbeschränkt). Die

Räume bleiben während der Pausen geschlossen. Schülerinnen und Schülern

der Jahrgänge 9 und 10 steht es frei, sich während der Pausen auf der

Terrasse vor der Mensa aufzuhalten.

• Das Schulgelände darf während der Schulzeit grundsätzlich nicht verlassen

werden. Schülerinnen und Schülern ab der 9. Klasse ist es gestattet, in der

Mittagspause das Schulgelände zu verlassen (Gesamtkonferenzbeschluss v.

20.7.2015).

• Das Werfen von Gegenständen (z. B. Schneebällen) ist untersagt.

• Es wird nur mit geeigneten und ungefährlichen Materialien gespielt (z. B.

Kunststoffbällen).

• In der Regenpause können alle Klassen in dem Raum bleiben, in dem sie

vorher Unterricht hatten. Schülerinnen und Schüler, die in Fachräumen

Unterricht hatten, können den Erdgeschossflur des Neubaus und die

Pausenhalle nutzen.

• Die Mensa ist von 12:30 – 14 Uhr geöffnet und soll als Speiseraum genutzt

werden. Die Cafeteria in der Mensa ist von 7:30 – 7:55 Uhr und während der

Pausenzeiten geöffnet. Während der Schulstunden erfolgt kein Verkauf an

Schülerinnen und Schüler.

9. Fortbewegungsmittel auf dem Schulgelände

Zur Sicherheit aller gelten folgende Regeln:

• Die Nutzung von Fortbewegungsmitteln (Fahrräder, Roller, Inliner, Skate- und

Longboards, E-Roller etc.) auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.

• Fahrräder werden ausschließlich in den vorgesehenen Bereichen abgestellt.

10. Gesundheits- und Suchtprävention

Zum Schutz aller gelten klare Verbote:

• Rauchen, Vapes/ E-Zigaretten sind auf dem gesamten Schulgelände

verboten.

• Zahnstocher im Allgemeinen sind verboten, da diese nicht von nikotinhaltigen

Produkten wie „Nikotinstochern“ zu unterscheiden sind.

• Das Konsumieren von Betäubungsmitteln (Drogen, Alkohol, illegale

Substanzen) ist verboten.

11. Besucher und schulfremde Personen

• Besucher melden sich im Sekretariat an.

• Das Schulgelände ist kein Aufenthaltsort für schulfremde Personen.

12. Schulvereinbarung

Bei Schulaufnahmen können in besonderen Fällen (z.B. Überweisungen,

Quereinsteigern) die Schulleitung, die Klassenleitung, die Erziehungsberechtigten,

die Schülerin/ der Schüler miteinander eine gesonderte Schulvereinbarung mit

Erziehungszielen schließen.

13. Konsequenzen bei Regelverstößen

Verstöße gegen die Schulordnung können Konsequenzen nach sich ziehen, z.B.:

• Ermahnung

• Reflexionsaufgaben

• Ordnungsdienste

• Information der Erziehungsberechtigten

• Gespräche

• Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulrecht

• Hausverbot

Ziel aller Maßnahmen ist die Einsicht und Verhaltensänderung.

14. Schlussbemerkung

Dieses Regel- und Ordnungskonzept bildet die verbindliche Grundlage für das

Zusammenleben an unserer Schule. Es wird regelmäßig überprüft und

weiterentwickelt.

(beschlossen in der SK am 22.09.2026)